Erklärung zur Barrierefreiheit
Öffentliche Stellen sind gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates dazu verpflichtet, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Für Träger öffentlicher Belange und öffentliche Stellen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die Richtlinie umgesetzt im Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW (§ 10 bis § 10e)
und in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITVNRW.
Geltungsbereich dieser Erklärung
Die Evangelische Kirchengemeinde Altenbochum-Laer ist bemüht, ihren Webauftritt im Einklang mit der BITV NRW und dem BGG NRW barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für: http://www.altenbochum-laer.ekvw.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Webauftritt unter www.altenbochum-laer.ekvw.de ist nur teilweise mit der BITV NRW vereinbar.
Nicht barrierefrei sind:
- zum Teil pdf-Dokumente
- zum Teil Texte in schwerer Sprache
- Fotos ohne Inhaltsbeschreibung
- Videos ohne Untertitel
Wir sind bemüht, die Seiten insbesondere bei neu erstellten Inhalten barrierefrei zu gestalten. Die Überarbeitung bestehender Inhalte ist aufgrund des damit verbundenen Aufwands nicht zu leisten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstellt am: 04.09.2025
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung mit Hilfe digitaler Analysetools, durchgeführt im Juni 2025.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft am: 04.09.2025.
Feedback und Kontaktangaben
Feedback-Mechanismus
Sollten Sie als Nutzer Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit feststellen, teilen Sie uns diese bitte mit.
Sie können hierzu unser allgemeines Kontaktformular verwenden oder eine E-Mail schreiben an bo-kg-altenbochum-laer@ekvw.de.
Durchsetzungsverfahren
Wir bemühen uns Ihre Anfragen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel maximal 6 Wochen) zu beantworten. Wenn Sie keine Antwort erhalten oder mit der Antwort ganz oder teilweise unzufrieden sind, können Sie sich an die Ombudstelle bei der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Die Ombudsstelle wird Ihren Fall prüfen und versuchen im Rahmen eines Ombudsverfahrens nach BGG NRW § 10d eine Lösung herbeizuführen.
Sie erreichen die Ombudsstelle per E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
oder über das Kontaktformular der Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen.